Fachbegriff

Anzeigepflichtige Tierseuche

Eine anzeigepflichtige Tierseuche muss dem Veterinäramt gemeldet werden, sobald ein begründeter Verdacht besteht – nicht erst nach einem Laborbefund und unabhängig davon, wie viele Tiere gehalten werden.

Auch: anzeigepflichtig, anzeigepflicht

Einordnung

Was der Begriff konkret bedeutet

Die Anzeigepflicht dient nicht der Kontrolle einzelner Halter, sondern der Früherkennung von Ausbreitung. Deshalb setzt sie schon beim Verdacht an: Bis ein Befund vorliegt, wäre für Nachbarbestände oft zu viel Zeit vergangen. Für Neuweltkameliden relevant sind unter anderem die Blauzungenkrankheit, die Maul- und Klauenseuche und die Tuberkulose.

In der Praxis läuft die Meldung fast immer über die Tierarztpraxis: Man ruft dort an, schildert den Befund, und sie beurteilt und meldet nach ihrer Einschätzung. Wer stattdessen zunächst selbst behandelt, verdeckt das Bild und macht eine spätere Abklärung schwieriger oder unmöglich.

Ausführlich erklärt in

GesundheitTierseuchen beim Alpaka: Blauzunge, MKS und was Halter wissen müssenWas dauerhaft gilt – Anzeigepflicht, Empfänglichkeit, Meldeweg – und wie die aktuelle Lage geprüft wird, ohne sie aus einem alten Beitrag abzuschreiben.

Kommt vor in

Leitfäden, die diesen Begriff verwenden

Verwandte Begriffe

← Alle Begriffe im Glossar