Fachbegriff

Bestandsregister

Das Bestandsregister dokumentiert Tierbestand sowie Zu- und Abgänge nachvollziehbar. Arzneimittelanwendungen und Wartezeiten können zusätzliche, rechtlich getrennte Nachweise erfordern.

Auch: bestandsbuch, betriebsordner

Einordnung

Was der Begriff konkret bedeutet

Welche Angaben, Formen und Aufbewahrungsfristen gelten, hängt von Tierart und einschlägigem Recht ab. Ein privat geführtes Herdenblatt ist nützlich, erfüllt aber nicht automatisch sämtliche amtlichen Dokumentationspflichten.

Für den Betriebsalltag ist eine klare Trennung sinnvoll: Identität und Bewegungen, Gesundheits- und Behandlungsverlauf sowie gegebenenfalls Arzneimittelnachweise. So bleiben behördliche Pflichten prüfbar und medizinische Informationen für die Betreuung nutzbar.

Eine Pflicht, kein Ordnungsinstrument

Das Bestandsregister ist die vorgeschriebene Aufzeichnung über den Tierbestand: welche Tiere gehalten werden, wann Zu- und Abgänge stattfanden, mit welcher Kennzeichnung. Es ist keine freiwillige Betriebsdokumentation, sondern eine Pflicht, die bei Kontrollen vorzulegen ist.

Mit dem EU-Tiergesundheitsrecht wurde eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Kameliden eingeführt; sie gilt unabhängig von Bestandsgröße und Hobbynutzung. Damit hängt auch das Register nicht an der Zahl der Tiere – drei Alpakas im Garten sind rechtlich ein Bestand.

Wo es mit anderen Aufzeichnungen zusammenhängt

Das Bestandsregister steht selten allein. Es verzahnt sich mit der Arzneimitteldokumentation, weil Behandlungen dem einzelnen Tier zuzuordnen sind, und mit der Meldung an Veterinäramt und Tierseuchenkasse, die auf denselben Zahlen aufsetzt.

Für Neuweltkameliden gibt es keine eigene Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Maßstab sind § 2 Tierschutzgesetz und die anerkannten Fachempfehlungen. Das ändert nichts an den Melde- und Aufzeichnungspflichten – es bedeutet nur, dass die Anforderungen an die Haltung selbst aus allgemeinen Vorgaben und Fachstandards abzuleiten sind. Welche Behörde konkret zuständig ist und welche Fristen gelten, hängt von Bundesland, Kommune und Nutzung ab.

Abgrenzung: Bestandsregister, Bestandsbuch, Gesundheitsakte

Das Bestandsregister dokumentiert den Tierbestand mit Kennzeichnung, Zu- und Abgängen. Das Bestandsbuch dokumentiert Arzneimittelanwendungen. Eine eigene Gesundheitsakte pro Tier ist freiwillig und dient dem Betrieb, nicht der Behörde.

Nur die ersten beiden sind Pflicht, und sie sind nicht austauschbar: Wer alles in eine selbstgebaute Tabelle schreibt, erfüllt die Pflicht möglicherweise trotzdem nicht, wenn die vorgeschriebenen Angaben fehlen. Was im Einzelnen verlangt wird, hängt von Bundesland und Nutzung ab.

Belege

Quellen dieser Begriffsseite

  1. Landeskontrollverband Berlin-BrandenburgNeue gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Kameliden Merkblatt zu Kennzeichnung und Registrierung von Kameliden.
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 2 Tierschutzgesetz § 2 Tierschutzgesetz als allgemeiner Maßstab der Tierhaltung.
  3. Deutsches Tierärzteblatt / BundestierärztekammerNeuweltkamele in Deutschland Fachbeitrag zur Situation der Neuweltkamelhaltung in Deutschland.

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Recht & BetriebRecht, Meldungen und Dokumentation in DeutschlandDie belastbare Startliste für Veterinäramt, Tierseuchenkasse, Haltungsanforderungen und regionale Genehmigungen.

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