Fachbegriff

Tierseuchenkasse

Tierseuchenkassen sind Einrichtungen der Bundesländer zur Finanzierung bestimmter Vorsorge-, Bekämpfungs- und Entschädigungsleistungen. Melde- und Beitragspflichten für Neuweltkameliden unterscheiden sich regional.

Auch: tsk

Einordnung

Was der Begriff konkret bedeutet

Die Tierseuchenkasse ist nicht mit Veterinäramt, HIT-Datenbank oder Tierhalterregistrierung gleichzusetzen. Je nach Bundesland und Tierart greifen unterschiedliche Meldewege, Stichtage, Beiträge und Leistungen.

Eine bestehende Betriebsnummer beweist deshalb nicht, dass alle Pflichten gegenüber der Tierseuchenkasse erfüllt sind. Umgekehrt bedeutet eine Meldung dort nicht automatisch, dass jede andere Bestands- oder Seuchenmeldung erledigt ist.

Was sie ist und warum sie einen betrifft

Die Tierseuchenkasse ist eine Einrichtung der Bundesländer, über die Tierhaltende solidarisch für Entschädigungen und Bekämpfungsmaßnahmen bei Tierseuchen aufkommen. Neben der Meldung beim Veterinäramt ist in der Regel auch die Tierseuchenkasse des Bundeslands zu informieren – meist mit jährlicher Stichtagsmeldung und Beitragspflicht.

Für Alpakahaltende ist das eine der Stellen, die beim Einstieg am häufigsten übersehen werden, weil sie nicht mit dem Bild einer Hobbyhaltung zusammengeht. Die Pflicht hängt aber nicht daran, ob mit den Tieren Geld verdient wird.

Warum die Antwort je Bundesland anders ausfällt

Tierseuchenkassen sind Ländersache. Beitragshöhe, Meldestichtag, Meldeweg und der Umfang der Leistungen unterscheiden sich, und die konkrete Behörde sowie die Frist hängen von Bundesland, Kommune und Nutzung ab. Eine bundesweit gültige Antwort gibt es deshalb nicht.

Praktisch relevant wird das bei Beihilfen: Mehrere Tierseuchenkassen bezuschussen etwa die Blauzungen-Impfung, aber ob Neuweltkameliden eingeschlossen sind, unterscheidet sich je Bundesland. Wer eine Impfung plant, klärt die Beihilfefrage vorher – rückwirkend ist sie in der Regel nicht zu retten.

Abgrenzung: Tierseuchenkasse, Veterinäramt, Versicherung

Die drei werden regelmäßig verwechselt. Das Veterinäramt ist die Aufsichtsbehörde und Empfänger von Meldungen und Anzeigen. Die Tierseuchenkasse ist eine Solidareinrichtung des Landes für Entschädigungen und Beihilfen. Eine private Tierversicherung ist ein Vertrag und ersetzt weder das eine noch das andere.

Die Meldung an das Veterinäramt entbindet nicht von der Meldung an die Tierseuchenkasse, und ein Beitrag an die Kasse ersetzt keine Haftpflicht für Schäden, die die eigenen Tiere verursachen. Alle drei Stellen wollen unterschiedliche Dinge wissen und melden sich nicht gegenseitig – wer nur eine bedient, hat die anderen beiden offen.

Belege

Quellen dieser Begriffsseite

  1. Landeskontrollverband Berlin-BrandenburgNeue gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Kameliden Merkblatt zu Kennzeichnung, Registrierung und Meldepflichten bei Kameliden.
  2. Friedrich-Loeffler-InstitutBlauzungenkrankheit: aktuelles Tierseuchengeschehen Laufende Lagebeurteilung zur Blauzungenkrankheit einschließlich Impfhinweisen.
  3. Deutsches Tierärzteblatt / BundestierärztekammerNeuweltkamele in Deutschland Fachbeitrag zur Situation der Neuweltkamelhaltung in Deutschland.

Ausführlich erklärt in

Recht & BetriebRecht, Meldungen und Dokumentation in DeutschlandDie belastbare Startliste für Veterinäramt, Tierseuchenkasse, Haltungsanforderungen und regionale Genehmigungen.

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