Fachbegriff

Wartezeit

Festgelegter Zeitraum nach Arzneimittelanwendung, in dem Erzeugnisse nicht gewonnen oder verwendet werden dürfen.

Auch: wartezeiten

Ausführlich erklärt in

Recht & BetriebArzneimittel, Umwidmung und BestandsbuchWarum Präparate nie einfach aus anderen Tierarten übernommen werden und was vollständig dokumentiert wird.

Kommt vor in

Leitfäden, die diesen Begriff verwenden

Verwandte Begriffe

← Alle Begriffe im Glossar