Fachbegriff

Wartezeit

Die Wartezeit ist der verbindliche Zeitraum zwischen der letzten Arzneimittelanwendung und der zulässigen Gewinnung von Lebensmitteln vom behandelten Tier. Sie soll Rückstände oberhalb zulässiger Grenzen verhindern.

Auch: wartezeiten

Einordnung

Was der Begriff konkret bedeutet

Wartezeiten sind präparate-, tierart-, anwendungs- und erzeugnisspezifisch. Bei einer tierärztlichen Umwidmung kann eine individuell festgelegte Wartezeit gelten; eine Packungsangabe für eine andere Tierart lässt sich nicht automatisch auf Alpakas übertragen.

Auch wenn ein Betrieb aktuell weder Fleisch noch Milch vermarktet, bleibt die rechtliche Einordnung des Tieres relevant. Die Wartezeit gehört deshalb zum Behandlungsnachweis und muss bei Abgabe oder Schlachtung nachvollziehbar sein.

Warum Alpakas überhaupt eine Wartezeit haben

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach einer Arzneimittelanwendung, in dem Erzeugnisse eines Tieres nicht in die Lebensmittelkette gelangen dürfen. Dass sie für Alpakas gilt, überrascht viele: Alpakas werden in Deutschland arzneimittelrechtlich grundsätzlich als lebensmittelliefernde Tiere behandelt – auch wenn niemand vorhat, sie je zu verwerten.

Diese Einstufung ist keine Formsache. Sie bestimmt mit, welche Wirkstoffe überhaupt eingesetzt werden dürfen, und sie macht die Wartezeit zu einer Angabe, die dokumentiert werden muss.

Bei Umwidmung wird sie länger

Wird ein Präparat umgewidmet – also außerhalb seiner Zulassung eingesetzt –, ist die Wartezeit regelmäßig länger als die zugelassene. Die Verordnung sieht dafür Aufschläge und gesetzliche Mindestwerte vor. Weil für Neuweltkameliden viele Präparate nicht artspezifisch zugelassen sind, ist genau das der häufige Fall.

Für den Betrieb heißt das: Die Wartezeit kommt aus der Praxis und wird ins Bestandsbuch übernommen, zusammen mit Präparat, Dosis, Datum und behandeltem Tier. Wer sie nicht dokumentiert, kann später nicht belegen, dass sie eingehalten wurde – und das ist der Punkt, an dem eine Kontrolle unangenehm wird.

Abgrenzung: Wartezeit, Absetzfrist, Haltbarkeit

Die Wartezeit bezieht sich auf die Gewinnung von Lebensmitteln nach einer Behandlung. Die Haltbarkeit betrifft das Präparat selbst, und eine Absetzfrist vor einer geplanten Maßnahme ist noch einmal etwas anderes.

Bei Alpakas fällt die Unterscheidung deshalb auf, weil die Wartezeit auf den ersten Blick gegenstandslos wirkt – niemand will die Tiere verwerten. Rechtlich zählt das nicht: Die Einstufung als lebensmittelliefernde Tiere gilt unabhängig von der Absicht der haltenden Person.

Belege

Quellen dieser Begriffsseite

  1. EUR-Lex / Europäische UnionVerordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel – Artikel 108 Regelungen zu Umwidmung und Wartezeiten in der EU-Tierarzneimittelverordnung.
  2. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel Behördliche Einordnung der Verordnung (EU) 2019/6.
  3. Deutsches Tierärzteblatt / BundestierärztekammerNeuweltkamele in Deutschland Fachbeitrag zur Neuweltkamelhaltung einschließlich arzneimittelrechtlicher Einordnung.

Ausführlich erklärt in

Recht & BetriebArzneimittel, Umwidmung und BestandsbuchWarum Präparate nie einfach aus anderen Tierarten übernommen werden, was die Umwidmung für Wartezeiten bedeutet und was vollständig dokumentiert wird.

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