Planungswerkzeug · Deutschland, Österreich, Schweiz

Passt deine Fläche zu deinen Alpakas? Rechne es durch, bevor du kaufst.

Tierzahl, Fläche, Unterstand, Zaun, Zweck – mehr braucht der Planer nicht, um zu zeigen, was schon passt, was fehlt und was vor dem Tierkauf geklärt gehört. Er rechnet mit denselben Richtwerten wie die Leitfäden, nennt für Österreich und die Schweiz die gesetzlichen Mindestmaße mit Fundstelle und erklärt für Deutschland, warum es dort keine Zahl gibt. Alles bleibt in deinem Browser.

Haltungsplan: 3 Alpakas in Deutschland, Fläche offen, Unterstand geplant, Zaun geplant, Hobbyhaltung

Alpaka-Kompass, gedruckt am 7. Oktober 2026 · alpaka-kompass.de/haltungsplaner

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Land

Fachlich sind drei Tiere derselben Art die Untergrenze; bis 60 Tiere.

m²

Weide und Auslauf zusammen, ohne Haus und Hof. Ein Hektar sind 10.000 m². Leer lassen, wenn du es noch nicht weißt.

Stall oder Unterstand
Zaun
Wofür

Tiere am Haus, keine Zucht, keine Angebote

Mehr Tiefe: andere Tiere, Gruppe, Standort
Tiere, die schon da sind
Zusammensetzung der Gruppe

Nur für die Übergabe in den Hofkompass, damit dort Frost, Hitze und Warnungen für deinen Standort erscheinen. Bleibt hier im Browser und steht nie in einem Teilen-Link.

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Orientierung für 3 Tiere

Die Größen, mit denen du planst

Fachliche Richtwerte, keine Vorschriften – wo das Land Zahlen vorschreibt, stehen sie darunter mit Fundstelle.

Bewegungsfläche
1.100 m²1.000 m² für zwei Tiere, je 100 m² mehr
Weide als Futter
2.100 m² – 3.000 m²700 bis 1.000 m² je Tier, je nach Standort
Liegefläche
6 m²knapp; 12 m² mit Nachtstall
Heu im Jahr
2 tbei reiner Heufütterung; Winterhalbjahr 1 t
Wasser am Tag
12 – 18 lTränkenkapazität, kein Sollwert
Gruppe
trägtmindestens drei Tiere derselben Art

Deutschland schreibt für Neuweltkameliden keine Flächen- oder Stallmaße vor; Maßstab ist § 2 Tierschutzgesetz, bewertet vom Veterinäramt am Einzelfall (Rechtslage Deutschland).

Dein Bild

Was passt, was fehlt, was zu prüfen ist

Keine Punktzahl: Jeder Befund sagt, worauf er beruht und wo Behörde oder Praxis das letzte Wort haben.

  1. passt

    3 Tiere: die Gruppe trägt

    Drei oder mehr Tiere derselben Art puffern Ausfälle und erlauben, ein Tier zu trennen, ohne Einzelhaltung zu erzeugen.

    Grundlage: MuD-Leitlinien 2026 (4.2); TVT-Merkblatt 2.1

  2. noch offen

    Fläche: zwei Zahlen, die auseinandergehalten gehören

    Für 3 Tiere sind rund 1.100 m² Bewegungsfläche die übliche Orientierung; soll die Fläche auch Futter liefern, rechnet man je nach Standort mit 2.100 m² bis 3.000 m². Trag deine Fläche ein, dann vergleicht der Planer.

    Rechtslage: Deutschland: keine Verordnung mit Flächenzahlen; Maßstab ist § 2 Tierschutzgesetz.

    Grundlage: Bewegungsfläche Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege; MuD-Leitlinien 2026 (4.5.1); Weide MuD-Leitlinien 2026, Tabelle 4; ANL Bayern, Beweidung mit Lamas und Alpakas

  3. prüfen

    Unterstand geplant: vor dem Kauf fertig und genehmigt

    Für 3 Tiere sind 6 m² Liegefläche die knappe Untergrenze, 12 m² bei verschließbarem Nachtstall – alle Tiere müssen gleichzeitig trocken liegen können. Ein geplanter Unterstand ist erst dann einer, wenn Bauaufsicht oder Gemeinde gefragt wurden und er steht, bevor die Tiere kommen.

    Rechtslage: Deutschland: Baurecht kann auch für kleine Unterstände gelten – Bauaufsicht fragen.

    Grundlage: Liegefläche TVT-Merkblatt 2.1; Alpaka-Zucht-Verband Deutschland; Witterungsschutz für alle Tiere gleichzeitig: MuD-Leitlinien 2026 (4.5.2)

  4. prüfen

    Zaun geplant: vor dem Einzug komplett

    Für Alpakas nennt das Merck Veterinary Manual 1,2 m, die MuD-Leitlinien schlagen 1,4 m vor; kein Stacheldraht, Tore nach innen gesichert. Wo Wölfe vorkommen, gilt die regionale Herdenschutzvorgabe. Plane Koppelteilung und Fangbereich gleich mit; nachträglich ist das doppelt so teuer.

    Grundlage: Merck Veterinary Manual, Management of Llamas and Alpacas; MuD-Leitlinien 2026 (4.5.3)

  5. noch offen

    Heu und Wasser: Planungsgrößen

    Bei ganzjähriger Heufütterung brauchen 3 Tiere rund 2 t Heu im Jahr, ein Winterhalbjahr allein 1 t – gerechnet mit 70 kg je Tier, 2 % Trockenmasse und 10 % Verlust; Weide senkt den Bedarf, eine nasse Lagerung erhöht ihn. Die Tränke sollte 12 bis 18 Liter am Tag liefern können und im Winter frostsicher sein.

    Grundlage: Merck Veterinary Manual: 1,8 bis 2 % des Körpergewichts als Trockenmasse; Kennzahl Wasser 4 bis 6 Liter je Tag (Planungsgröße)

Vor dem Kauf noch offen

Deine Liste

14 von 14 Punkten offen. Abgehakt bleibt abgehakt – in diesem Browser.

  • Bewegungsfläche und Futtergrundlage lassen sich nur mit einer Zahl vergleichen. Wie viel Platz brauchen Alpakas?

  • Alle Tiere müssen gleichzeitig trocken liegen; Österreich schreibt Stall oder Unterstand vor, die Schweiz einen eingestreuten Liegebereich. Alpakastall und Unterstand bauen

  • Ohne sicheren Zaun kein Einzug – und kein Zaunbau mit Tieren auf der Fläche. Zaun, Tore und Wolfschutz

  • Die MuD-Leitlinien raten, die betreuende Praxis vor der Anschaffung zu klären. Tierarzt finden

  • Heu ist die Grundlage; eine Weide ersetzt sie nur im Sommer und nur bei genug Fläche. Fütterung

  • Jederzeit Wasser ist fachlich wie rechtlich Grundlage. Wasser und Tränken

  • Schur einmal jährlich; Termine sind früh ausgebucht. Schur

  • Die Versorgung darf nicht an einer Person hängen. Urlaubsvertretung

  • § 2 Tierschutzgesetz verlangt die nötigen Kenntnisse; die MuD-Leitlinien empfehlen eine Hospitanz. Lernpfade

  • § 26 und § 45 Viehverkehrsverordnung; EU-Registrierungspflicht vor Aufnahme der Tätigkeit. Bundesland-Assistent

  • EU-Kennzeichnung im Geburtsbetrieb; ungekennzeichnet verlässt kein Tier den Betrieb. Tieridentifikation

  • Halter:innen haften für Schäden ihrer Tiere; Privatpolicen schließen Alpakas nicht automatisch ein. Versicherung

  • Absichern, bevor Geld fließt. Ankaufsuntersuchung und Kaufvertrag

  • Quarantäne nach Zukauf und ein Krankenplatz brauchen eine Fläche, die es vor dem Einzug gibt. Quarantäne nach Tierzukauf

Selbsteinschätzung „Bereit für Alpakas?“

Weiter im Hofkompass – ohne alles neu einzugeben

Der Hofkompass ist das kostenlose Hof-Werkzeug des Alpaka-Kompass: Hofplan, Tierakte, Lage am Standort, Stallrunde – ohne Konto, im Browser. Aus deinem Plan übernimmt er nur, was schon Tatsache ist. Vor dem Speichern zeigt er dir jede Angabe noch einmal.

  • Fläche „Weide“ für den Hofplan

Nicht übernommen: Tierzahl, Zweck und Zusammensetzung der Gruppe (Tiere trägst du nach dem Kauf in die Tierakte ein); Flächengröße in Quadratmetern (der Hofplan kennt Flächen, keine Maße); Land, Zaun und andere Tierarten; Ein geplanter Unterstand – er kommt in den Hofplan, wenn er steht.

DACH-Rechtsnavigator

Was in Deutschland tatsächlich gilt

Jeder Punkt nennt seine Art – Rechtsnorm, Verwaltungspraxis oder fachliche Einordnung – und seine Quelle mit Rechtsstand. Wo eine Frist oder Zuständigkeit vom Amt abhängt, steht das dabei. Keine Rechtsberatung.

Rechtslage Deutschland

Deutschland hat für Neuweltkameliden keine Haltungsverordnung mit Zahlen. Verbindlich sind das Tierschutzgesetz (§ 2), die Anzeige- und Registerpflicht nach Viehverkehrsverordnung, die EU-Kennzeichnung und das Landesrecht der Tierseuchenkasse; Flächen und Ställe bewertet das Veterinäramt am Einzelfall.

  1. Fläche, Stall und Zaun: keine Verordnung mit ZahlenRechtsnorm

    Für Neuweltkameliden gibt es in Deutschland keine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit Flächen-, Stall- oder Zaunmaßen. Maßstab ist § 2 Tierschutzgesetz: angemessen ernähren, pflegen, verhaltensgerecht unterbringen, die artgemäße Bewegung nicht so einschränken, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Die Zahlen, mit denen dieser Planer rechnet (Bewegungsfläche, Weide, Liegefläche, Zaunhöhe), sind fachliche Orientierungen – unter anderem aus den MuD-Leitlinien 2026, die ausdrücklich ein Vorschlag und keine Rechtsnorm sind.

    Dein Schritt: Im Zweifel das Veterinäramt vor dem Bau oder Kauf fragen, wie es die Haltung bewertet – gerade bei knapper Fläche oder Hobbyhaltung im Außenbereich. (Quellen: 1, 2)

  2. Haltung anzeigen und BestandsregisterRechtsnorm

    Wer Kameliden hält, zeigt den Betrieb vor Beginn bei der zuständigen Behörde an – mit Name, Anschrift, voraussichtlicher Tierzahl, Nutzungsart und Standort – und meldet Änderungen unverzüglich. Dazu kommt ein Bestandsregister mit dem Bestand am 1. Januar jedes Jahres und allen Zu- und Abgängen mit Name, Anschrift und Datum. Auch das EU-Tiergesundheitsrecht verlangt, dass Betriebe mit Landtieren vor Aufnahme der Tätigkeit registriert werden.

    Beim Amt klären: Beim Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt erfragen, wer die Anzeige entgegennimmt; der Bundesland-Assistent nennt die Einstiegsstellen. (Quellen: 3, 4, 5)

  3. KennzeichnungRechtsnorm

    Alpakas werden einzeln gekennzeichnet: mit einer herkömmlichen Ohrmarke an jedem Ohr oder mit einem injizierbaren Transponder. Das Kennzeichen wird im Geburtsbetrieb angebracht und darf nicht ohne Genehmigung der Behörde entfernt oder ersetzt werden. Die Frist legt der Mitgliedstaat fest, in dem das Tier geboren wurde; nach EU-Recht beträgt sie höchstens neun Monate nach der Geburt, und ungekennzeichnet darf ein Tier den Geburtsbetrieb nicht verlassen. Eine eigene Frist für Kameliden nennt die Viehverkehrsverordnung nicht; der Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg nennt für Brandenburg die neun Monate. Welche Frist in deinem Land gilt, woher die Kennzeichen kommen und wer sie setzen darf, erfragst du bei der zuständigen Stelle.

    Beim Amt klären: Beim Kauf prüfen, ob die Tiere gekennzeichnet sind; Frist und Bezugsstelle in deinem Land bei Behörde oder Landeskontrollverband erfragen. (Quellen: 6, 7, 3, 8)

  4. TierseuchenkasseRechtsnorm

    Die Tierseuchenentschädigung regeln die Länder. Das Bundesgesetz nennt die Tierarten, für die Beiträge zu erheben sind – Kameliden stehen nicht darin. Ob und wie deine Tierseuchenkasse Alpakas erfasst, hängt deshalb vom Land ab.

    Beim Amt klären: Bei der Tierseuchenkasse deines Landes erfragen; die Links stehen im Bundesland-Assistenten. (Quelle: 9)

  5. Tierschutz, Sachkunde und ErlaubnisRechtsnorm

    Wer ein Tier hält, muss es angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und über die dafür nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Eigene Haltungsvorschriften mit Zahlen gibt es für Neuweltkameliden in Deutschland nicht; die MuD-Leitlinien von 2026 sind ein Vorschlag, keine Rechtsnorm. Wer Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellt oder für solche Zwecke zur Verfügung stellt, braucht eine Erlaubnis.

    Beim Amt klären: Ob Wanderungen, Hofbesuche oder andere Angebote erlaubnispflichtig sind, beim Veterinäramt erfragen – bevor das Angebot startet. (Quellen: 1, 10, 2)

  6. Unterstand, Stall und Zaun im AußenbereichRechtsnorm

    Im Außenbereich ist ein Vorhaben unter anderem dann privilegiert, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Tierhaltung zählt dabei als Landwirtschaft, soweit das Futter überwiegend auf den eigenen Flächen erzeugt werden kann. Ob eine Hobbyhaltung darunterfällt und ob ein kleiner Unterstand ohne Genehmigung gebaut werden darf, entscheiden Bauaufsicht und Landesbauordnung.

    Beim Amt klären: Vor dem Bau schriftliche Auskunft der Bauaufsicht einholen – auch für Weidezelt, Mistlager und Einfriedung. (Quellen: 11, 12)

  7. Haftung und VersicherungRechtsnorm

    Wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die es verursacht. Die Entlastung durch Nachweis der Sorgfalt gibt es nur bei Haustieren, die Beruf, Erwerbstätigkeit oder Unterhalt dienen. Ob eine private Haftpflicht Alpakas einschließt, steht in den Bedingungen des Vertrags.

    Dein Schritt: Vor der Ankunft beim Versicherer schriftlich klären, ob Tierart, Tierzahl und geplante Nutzung abgedeckt sind. Keine Rechtsberatung – im Zweifel fachlich beraten lassen. (Quelle: 13)

  8. TransportRechtsnorm

    Die EU-Transportverordnung gilt nicht für Transporte ohne Verbindung zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit, und die deutsche Tierschutztransportverordnung gilt für solche Transporte – bis auf zwei Vorschriften zum Versand in Behältnissen – ebenfalls nicht. Einen Befähigungsnachweis verlangt die EU-Verordnung für Equiden, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel – Kameliden sind nicht genannt. Die MuD-Leitlinien empfehlen trotzdem Sachkunde und den Transport in Gesellschaft.

    Beim Amt klären: Ob ein konkreter Transport als wirtschaftlich gilt (Kauf, Deckstation, Verkauf), beim Veterinäramt erfragen. (Quellen: 14, 15, 2)

  1. § 2 Tierschutzgesetz – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  2. Vorschlag: Leitlinien zur Haltung und Nutzung von Lamas und Alpakas – MuD-Tierschutzprojekt Neuweltkameliden, Justus-Liebig-Universität Gießen, Stand 06.03.2026 (öffentlich gefördertes Projekt, BMEL/BLE). Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  3. § 45 Viehverkehrsverordnung – Tierhaltung in besonderen Fällen – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: Neufassung vom 26.5.2020 laut gesetze-im-internet.de, abgerufen am 30. September 2026.
  4. § 26 Viehverkehrsverordnung – Anzeige und Registrierung – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  5. Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht), Artikel 84 – Europäisches Parlament und Rat, Amtsblatt der EU L 84 vom 31.3.2016. Rechtsstand: Fassung laut Amtsblatt, gelesen über das Amt für Veröffentlichungen, abgerufen am 30. September 2026.
  6. Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035, Artikel 73 – Europäische Kommission, Amtsblatt der EU L 314 vom 5.12.2019. Rechtsstand: Fassung laut Amtsblatt, gelesen über das Amt für Veröffentlichungen, abgerufen am 30. September 2026.
  7. Durchführungsverordnung (EU) 2021/520, Artikel 16 – Europäische Kommission, Amtsblatt der EU L 104 vom 25.3.2021. Rechtsstand: Fassung laut Amtsblatt, gelesen über das Amt für Veröffentlichungen, abgerufen am 30. September 2026.
  8. Neue gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Kameliden – Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg e. V., Merkblatt Februar 2025. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  9. § 20 Tiergesundheitsgesetz – Entschädigungspflichtiger – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  10. § 11 Tierschutzgesetz – Erlaubnis – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  11. § 35 Baugesetzbuch – Bauen im Außenbereich – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  12. § 201 Baugesetzbuch – Begriff der Landwirtschaft – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  13. § 833 BGB – Haftung des Tierhalters – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
  14. Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport, Art. 1 und Art. 6 – Rat der EU, Amtsblatt der EU L 3 vom 5.1.2005. Rechtsstand: Fassung laut Amtsblatt, gelesen über das Amt für Veröffentlichungen, abgerufen am 30. September 2026.
  15. § 1 Tierschutztransportverordnung – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. Rechtsstand: abgerufen am 30. September 2026.
Rechtslage Österreich

Österreich schreibt die Haltung von Lamas und Alpakas in Anlage 11 der 1. Tierhaltungsverordnung vor – mit Zahlen für Stall- und Gehegeflächen, Unterstand, Zaun und Raufutter. Die Meldung der Haltung regeln die Länder.

  1. GruppenhaltungRechtsnorm

    Lamas und Alpakas sind in Gruppen zu halten. Ausgenommen ist nur die vorübergehende Einzelhaltung zugekaufter, besonders aggressiver oder in Behandlung befindlicher Tiere – und auch dann mit Sichtkontakt zu anderen Lamas und Alpakas.

    Dein Schritt: Mit mindestens zwei Tieren planen; fachlich sind drei die sichere Untergrenze, weil beim Ausfall eines Tieres sonst sofort Einzelhaltung entsteht. (Quelle: 1)

  2. Mindestflächen für Stall und GehegeRechtsnorm

    Die Anlage 11 nennt Mindeststall- und Mindestgehegeflächen je Gruppe und je adultem Tier: Stall 6 m² je Gruppe und 2 m² je Tier; Gehege mit befestigtem Boden 250 m² je Gruppe und 40 m² je Tier; sonstige Gehege 800 m² je Gruppe und 100 m² je Tier. Wie beide Spalten zusammenwirken, sagt der Verordnungstext nicht; das amtliche Handbuch zur Selbstevaluierung rechnet den Gruppenwert für die ersten beiden Tiere und zählt für jedes weitere adulte Tier (ab dem 12. Lebensmonat) den Wert je Tier dazu – drei Tiere also 8 m² Stall und 900 m² Gehege. Die Besatzdichte ist so zu wählen, dass eine Bodenvegetation mit Weidemöglichkeit erhalten bleibt (ausgenommen Gehege mit befestigtem Boden).

    Dein Schritt: Die Fläche mit der Tabelle oben vergleichen. Liegt sie darunter, vor dem Tierkauf mit der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) klären – der Planer entscheidet das nicht. (Quellen: 1, 2)

  3. Stall oder UnterstandRechtsnorm

    Den Tieren muss ein Stall oder ein Unterstand als Witterungsschutz zur Verfügung stehen, der allen Tieren gleichzeitig Schutz bietet. Ein Unterstand besteht aus mindestens zwei Seitenwänden und einer Überdachung; Ställe und Unterstände brauchen eine lichte Raumhöhe von mindestens 200 cm und einen geschlossenen, rutschfesten, trockenen Boden. Bei vorübergehender Weidehaltung ohne Unterstand muss natürlicher Schutz vorhanden sein, oder die Tiere werden bei schädlicher Hitze oder Nässe in ein Gehege mit Unterstand gebracht.

    Beim Amt klären: Unterstand vor dem Einzug fertig haben; Bau- und Raumordnungsfragen bei der Gemeinde klären. (Quelle: 1)

  4. UmzäunungRechtsnorm

    Die Haltung muss in mit Zäunen gesicherten Gehegen erfolgen. Der Zaun ist so auszuführen, dass er für die Tiere gut erkennbar ist und die Tiere sich nicht verletzen können. Stacheldraht darf nicht verwendet werden.

    Dein Schritt: Eine Zaunhöhe nennt die Verordnung nicht; fachlich gelten für Alpakas 1,2 m (Merck) bis 1,4 m (MuD-Vorschlag). (Quelle: 1)

  5. Raufutter und VorratsfütterungRechtsnorm

    Wenn die Tiere keinen ständigen Zugang zu einer Weide haben, müssen sie jederzeit Raufutter zur freien Verfügung haben. Einrichtungen zur Vorratsfütterung im Freien müssen überdacht sein.

    Dein Schritt: Überdachte Raufe oder Heustation einplanen, bevor die Tiere kommen. (Quelle: 1)

  6. Haltung melden und Betrieb registrierenVerwaltungspraxis

    Das EU-Tiergesundheitsrecht verlangt, dass Betriebe mit gehaltenen Landtieren vor Aufnahme der Tätigkeit registriert werden. In Niederösterreich ist die Haltung von Kameliden innerhalb von sieben Tagen ab Beginn bei der Veterinärabteilung der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden; Oberösterreich verlangt die Meldung innerhalb von sieben Tagen mit dem Formular für eine VIS-Betriebsnummer.

    Beim Amt klären: Frist und Formular des eigenen Bundeslands bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfragen – die Sieben-Tage-Frist ist für Niederösterreich und Oberösterreich belegt, für die übrigen Länder nicht geprüft. (Quellen: 3, 4, 5)

  7. KennzeichnungRechtsnorm

    Gehaltene Kameliden werden nach EU-Recht einzeln gekennzeichnet: herkömmliche Ohrmarke an jedem Ohr oder injizierbarer Transponder, angebracht im Geburtsbetrieb. Die Frist legt der Mitgliedstaat fest, in dem das Tier geboren wurde; sie beträgt nach EU-Recht höchstens neun Monate. Welche Frist Österreich festgelegt hat, wurde für diesen Planer nicht geprüft.

    Beim Amt klären: Beim Kauf prüfen, ob die Tiere gekennzeichnet sind; Frist und Bezugsstelle bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfragen. (Quellen: 6, 7)

  8. Arbeitseinsatz (Trekking, Wanderungen)Rechtsnormbei Angeboten

    Bei Arbeitseinsatz muss ausreichende Ruhe gewährleistet sein, mit mindestens acht Stunden Ruhepause täglich; die Arbeitsbelastung soll in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Tieres stehen. Kranke oder beeinträchtigte Tiere dürfen nicht zur Arbeit herangezogen werden. Ob ein Angebot darüber hinaus bewilligungs- oder meldepflichtig ist, wurde hier nicht geprüft.

    Beim Amt klären: Vor dem Start eines Angebots bei der Bezirksverwaltungsbehörde klären, welche Bewilligungen oder Meldungen nötig sind. (Quelle: 1)

  1. 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 11 – Mindestanforderungen für die Haltung von Lamas und Alpakas – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich. Rechtsstand: Fassung vom 1. September 2022 (RIS-Dokument NOR40246550), abgerufen am 7. Oktober 2026.
  2. Handbuch Lamas und Alpakas – Selbstevaluierung Tierschutz (Rechenweg zu den Mindestflächen der Anlage 11) – Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (tierschutzkonform.at). Rechtsstand: 2. Auflage, Stand Dezember 2022, abgerufen am 7. Oktober 2026.
  3. Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht), Artikel 84 – Europäisches Parlament und Rat, Amtsblatt der EU L 84 vom 31.3.2016. Rechtsstand: Fassung laut Amtsblatt, gelesen über das Amt für Veröffentlichungen, abgerufen am 30. September 2026.
  4. Land Niederösterreich: Tierhaltung und Tierkennzeichnung – Meldung einer Tierhaltung – Amt der NÖ Landesregierung, Veterinärabteilung. Rechtsstand: abgerufen am 29. September 2026.
  5. Land Oberösterreich: Meldung von Tierhaltungen (VIS-Betriebsnummer) – Amt der Oö. Landesregierung. Rechtsstand: abgerufen am 29. September 2026.
  6. Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035, Artikel 73 – Europäische Kommission, Amtsblatt der EU L 314 vom 5.12.2019. Rechtsstand: Fassung laut Amtsblatt, gelesen über das Amt für Veröffentlichungen, abgerufen am 30. September 2026.
  7. Durchführungsverordnung (EU) 2021/520, Artikel 16 – Europäische Kommission, Amtsblatt der EU L 104 vom 25.3.2021. Rechtsstand: Fassung laut Amtsblatt, gelesen über das Amt für Veröffentlichungen, abgerufen am 30. September 2026.
Rechtslage Schweiz

Die Schweiz regelt Gruppenhaltung, Liegebereich, Auslauf, Mindestflächen und Fütterung in der Tierschutzverordnung, verlangt einen Sachkundenachweis und erfasst jede Haltung beim Kanton; Kennzeichnung und Begleitdokument stehen in der Tierseuchenverordnung.

  1. GruppenhaltungRechtsnorm

    Lamas und Alpakas müssen in Gruppen gehalten werden; ausgenommen sind Hengste ab der Geschlechtsreife, die einzeln gehalten Sichtkontakt zu Artgenossen brauchen. Anbinden ist verboten.

    Dein Schritt: Mit mindestens zwei Tieren planen; fachlich sind drei die sichere Untergrenze. Wer Hengste halten will, plant eine getrennte Fläche mit Sichtkontakt. (Quelle: 1)

  2. Mindestflächen für Gehege und UnterstandRechtsnorm

    Anhang 1 Tabelle 6 (für adulte Tiere): Gehegefläche 250 m² für Gruppen bis sechs Tiere, zusätzlich 30 m² je Tier für das 7. bis 12. Tier und 10 m² je Tier ab dem 13. Tier; Nachzuchten bis sechs Monate dürfen im selben Gehege mitlaufen. Unterstand oder Stall 2 m² je Tier in Gruppenhaltung, 4 m² bei Einzelhaltung. Entspricht die Gehegefläche nur diesen Mindestvorgaben, muss der Boden befestigt sein.

    Dein Schritt: Die Fläche mit der Tabelle oben vergleichen. Die Mindestfläche ist eine Untergrenze für ein befestigtes Gehege, keine Weidegröße – für Weidehaltung gelten die fachlichen Richtwerte dieses Planers. (Quelle: 1)

  3. Liegebereich und AuslaufRechtsnorm

    Es muss ein Liegebereich vorhanden sein, der mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen oder anderweitig ausreichend gegen Kälte isoliert ist. Die Tiere müssen täglich für mehrere Stunden Zugang zu einem Gehege im Freien haben, in dem eine Scheuermöglichkeit oder ein Wälzplatz vorhanden ist. Das BLV fasst zusammen: Lamas und Alpakas gehören in ein Gehege mit Stall oder Unterstand.

    Beim Amt klären: Eingestreuten Liegebereich und Wälzplatz vor dem Einzug einrichten; Bau- und Zonenfragen bei der Gemeinde klären. (Quellen: 1, 2)

  4. UmzäunungRechtsnorm

    Das Verwenden von Stacheldraht für Zäune von Gehegen ist verboten. Eine Zaunhöhe schreibt die Verordnung nicht vor.

    Dein Schritt: Fachlich gelten für Alpakas 1,2 m (Merck) bis 1,4 m (MuD-Vorschlag); wo Wölfe vorkommen, die Herdenschutzvorgaben des Kantons. (Quelle: 1)

  5. Wasser und RaufutterRechtsnorm

    Lamas und Alpakas müssen jederzeit Zugang zu Wasser haben und jederzeit Zugang zu Raufutter oder zu einer Weide.

    Dein Schritt: Tränke und Raufe so planen, dass beides rund um die Uhr erreichbar ist – auch im Winter. (Quelle: 1)

  6. SachkundenachweisRechtsnorm

    In Tierhaltungen mit höchstens zehn Grossvieheinheiten muss die für Haltung und Betreuung verantwortliche Person für die Haltung von Alpakas oder Lamas einen Sachkundenachweis nach Art. 198 erbringen – ohne Mindesttierzahl. Wer für mehr als zehn Grossvieheinheiten Nutztiere verantwortlich ist, braucht eine landwirtschaftliche Ausbildung nach Art. 194. Das BLV nennt als Ausnahme Halter:innen, die vor dem 1. September 2008 registriert waren.

    Dein Schritt: Kurs bei einer vom BLV anerkannten Organisation vor dem Kauf einplanen; die Liste führt das BLV. (Quellen: 1, 2)

  7. Tierhaltung beim Kanton registrierenRechtsnorm

    Lamas und Alpakas gelten in der Tierseuchenverordnung als Klauentiere. Die Kantone erfassen alle Tierhaltungen, in denen Klauentiere gehalten werden, über eine einzige kantonale Stelle (Name, Adresse, Standort, gehaltene Gattungen). Der Kanton Zürich verlangt dafür die Registrierung in der Tierverkehrsdatenbank.

    Beim Amt klären: Vor dem Einzug die Tierhaltung bei der kantonalen Stelle registrieren; Zugang zur Tierverkehrsdatenbank läuft über agate.ch. (Quellen: 3, 4)

  8. Mikrochip und BegleitdokumentRechtsnorm

    Alt- und Neuweltkameliden müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden; Tiere, die vor dem 1. November 2022 geboren wurden, sind ausgenommen. Chippen dürfen Tierärzte, Personen mit entsprechendem Berufsabschluss und fachkundige Halter:innen für Tiere aus der eigenen Haltung. Wird ein Klauentier in eine andere Tierhaltung verbracht, stellt der Halter ein Begleitdokument aus und bewahrt eine Kopie auf.

    Dein Schritt: Beim Kauf Chipnummer und Begleitdokument verlangen; beides gehört in die eigene Tierakte. (Quellen: 3, 2)

  9. Wanderungen und AngeboteVerwaltungspraxisbei Angeboten

    Ob Trekking, Hofbesuche oder andere Angebote als gewerbsmässige Nutzung besondere Bewilligungen brauchen, wurde für diesen Planer nicht geprüft.

    Beim Amt klären: Vor dem Start beim kantonalen Veterinärdienst klären.

  1. Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) – Art. 31, Art. 57, Art. 58 und Anhang 1 Tabelle 6 – Fedlex, Schweizerischer Bundesrat. Rechtsstand: Stand am 1. Februar 2026, abgerufen am 7. Oktober 2026.
  2. BLV: Lamas und Alpakas – Haltung, Ausbildung, Kennzeichnung – Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Rechtsstand: abgerufen am 7. Oktober 2026.
  3. Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) – Art. 6, Art. 7, Art. 11a, Art. 11b, Art. 315h – Fedlex, Schweizerischer Bundesrat. Rechtsstand: Stand am 1. Januar 2026, abgerufen am 7. Oktober 2026.
  4. Kanton Zürich: Registrierung von Tieren – Veterinäramt des Kantons Zürich. Rechtsstand: abgerufen am 29. September 2026.

Vertiefen

Was als Nächstes hilft

So funktioniert der Planer

Orientierung mit Quelle – keine Punktzahl.

Was er tut. Aus Land, Tierzahl, Fläche, Unterstand, Zaun, Zweck und – wenn du willst – anderen Tierarten, Gruppenzusammensetzung und Standort rechnet der Planer die Größen, mit denen Alpakahaltung geplant wird: Bewegungsfläche, Weide als Futtergrundlage, Liegefläche, Heu für ein Jahr und ein Winterhalbjahr, Tränkenkapazität. Er vergleicht deine Fläche mit diesen Größen und mit den gesetzlichen Mindestmaßen deines Landes, benennt je Bereich, was passt, fehlt oder zu prüfen ist, und stellt daraus eine Liste zusammen, die vor dem Kauf abgearbeitet gehört. Die Liste bleibt abgehakt, auch nach dem Neuladen – in deinem Browser.

Für wen. Für Menschen, die die Anschaffung ernsthaft vorbereiten oder gerade eine Haltung aufbauen: Wer noch überlegt, sieht früh, ob Fläche und Gruppe tragen. Wer schon Land und Zaun hat, bekommt die Lücken und die Behördengänge in einer Reihenfolge. Wer bereits hält, prüft eine Vergrößerung der Herde oder den Wechsel vom Hobby zum Angebot.

Woher die Grundlagen stammen. Die fachlichen Richtwerte sind die kanonischen Kennzahlen des Alpaka-Kompass (Stand 7. Oktober 2026): Bewegungsfläche nach der Bayerischen Akademie für Naturschutz und den MuD-Leitlinien 2026, Weidefläche nach MuD-Tabelle 4 und ANL-Besatzdichte, Liegefläche nach TVT-Merkblatt und Alpaka-Zucht-Verband, Zaunhöhe nach Merck Veterinary Manual und MuD, Gruppengröße nach MuD und TVT, Futteraufnahme nach Merck. Die Rechtslage für Deutschland kommt aus dem Handbuch „Das erste Jahr“ (Rechtstexte abgerufen am 30. September 2026); für Österreich wurde Anlage 11 der 1. Tierhaltungsverordnung im RIS gelesen, für die Schweiz Tierschutz- und Tierseuchenverordnung auf Fedlex (beide abgerufen am 7. Oktober 2026). Jede Quelle steht mit Fassung und Abrufdatum im Rechtsnavigator.

Wo er endet. Der Planer bewertet keine Zulässigkeit, kennt keine Landesbauordnung und keine Frist, die ein Amt festlegt – diese Punkte stehen in der Liste als Frage an die Behörde. Er rechnet mit einem Planungsgewicht von 70 kg und Mittelwerten; Boden, Aufwuchs, Klima und Tiere entscheiden mit. Was ein Alpaka braucht, lässt sich nicht in einer Zahl zusammenfassen, deshalb gibt es hier keine. Keine Rechtsberatung, keine tierärztliche Beurteilung.

Danach. Vorhandene Flächen und der Standort lassen sich in den Hofkompass übernehmen – das kostenlose Hof-Werkzeug ohne Konto, in dem Hofplan, Tierakte, Lage und Stallrunde zusammenkommen. Die Übergabe zeigt vorher jede Angabe; Tiere trägst du nach dem Kauf selbst ein. Die Rechtslage der drei Länder ist als DACH-Rechtsnavigator Teil dieser Seite; die Behörden mit Beleg und Prüfdatum stehen unter Anlaufstellen.

Häufige Fragen zur Haltungsplanung

Wie vergleicht der Planer meine Fläche mit dem Bedarf?

Er hält deine Fläche gegen zwei Größen, die auseinandergehalten gehören: die Bewegungsfläche (rund 1.000 m² für die ersten beiden Tiere, je 100 m² mehr) und die Weide als Futtergrundlage (je nach Standort 700 bis 1.000 m² pro Tier). Liegt die Fläche unter der Bewegungsfläche, fehlt Raum; liegt sie dazwischen, trägt sie die Bewegung, aber nicht das Futter – Heu bleibt dann die Grundlage. In Deutschland sind das fachliche Orientierungen ohne Verordnung; für Österreich und die Schweiz rechnet der Planer zusätzlich die gesetzlichen Mindestgehegeflächen für deine Tierzahl aus. Was hinter den Richtwerten steckt, erklärt der Leitfaden „Wie viel Platz brauchen Alpakas?“.

Welche Mindestanforderungen gelten in Österreich und der Schweiz?

Österreich regelt die Haltung in Anlage 11 der 1. Tierhaltungsverordnung: Gruppenhaltung, Stall oder Unterstand für alle Tiere gleichzeitig, Mindeststallfläche 6 m² je Gruppe und 2 m² je adultem Tier, Mindestgehegefläche 800 m² je Gruppe und 100 m² je adultem Tier (bei befestigtem Boden 250 bzw. 40 m²; nach dem amtlichen Handbuch zur Selbstevaluierung gilt der Gruppenwert für zwei Tiere, jedes weitere adulte Tier kommt dazu), kein Stacheldraht, jederzeit Raufutter ohne Weidezugang. Die Schweiz verlangt in der Tierschutzverordnung Gruppenhaltung, einen eingestreuten Liegebereich, täglichen Auslauf mit Wälzplatz, 250 m² Gehege für bis zu sechs adulte Tiere plus Staffel je weiteres Tier, 2 m² Unterstand je Tier, einen Sachkundenachweis für Halter:innen und in der Tierseuchenverordnung Mikrochip, Registrierung beim Kanton und Begleitdokument. Rechtsstand und Quellen stehen auf dieser Seite.

Ersetzt der Planer das Gespräch mit dem Veterinäramt?

Nein. Der Planer vergleicht deine Angaben mit fachlichen Richtwerten und den Zahlen der Verordnungen und sagt, worauf jeder Befund beruht. Ob eine konkrete Haltung zulässig ist, welche Frist für die Meldung gilt und ob ein Unterstand genehmigt werden muss, entscheiden Veterinäramt, Bezirksverwaltungsbehörde, kantonaler Veterinärdienst und Bauaufsicht. Genau diese Fragen stehen deshalb in der Liste „vor dem Kauf noch offen“.

Was passiert mit meinen Angaben?

Die Angaben bleiben in deinem Browser; der Planer sendet nichts an einen Server und braucht kein Konto. Ein Teilen-Link enthält nur die Planungsangaben, nie die Postleitzahl. Die Übergabe in den Hofkompass legt nur an, was du vorher siehst und bestätigst: vorhandene Flächen für den Hofplan und – nur in Deutschland, freiwillig – die Postleitzahl als Standort.